Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) hat eine NIS-2-Betroffenheitsprüfung entworfen und stellt diese im u.g. Link zur Selbstüberprüfung zur Verfügung.
Auszug BSI:
Sind Sie unsicher, ob Ihr Unternehmen von der NIS-2-Richtlinie der EU betroffen ist? Die NIS-2-Betroffenheitsprüfung des BSI bietet Ihnen in wenigen Schritten dafür eine erste Orientierung.
Die NIS-2-Betroffenheitsprüfung stellt Ihnen konkrete, an der Richtlinie orientierte Fragen, um Ihr Unternehmen einzuordnen*. Die Fragen sind kurz und präzise gehalten und werden bei Bedarf im Kleingeschriebenen tiefer gehend erläutert.
Nachdem Sie die Betroffenheitsprüfung durchlaufen haben, erhalten Sie ein auf Ihren Angaben basierendes Ergebnis. Dieses gibt eine automatisierte Ersteinschätzung, ob Ihr Unternehmen von der NIS-2-Richtlinie betroffen ist - und erläutert Ihnen, was dieser Status bedeutet und welche Pflichten durch den EU-Gesetzgeber vorgezeichnet sind.
Weiterer interessante links zum Thema NIS2:
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/NIS-2-regulierte-Unternehmen/nis-2-regulierte-unternehmen_node.html
NIS-2-Umsetzungsgesetz passiert Bundeskabinett (Jul 2024)
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/nis2umsucg.html
OpenKRITIS: Das NIS2-Umsetzungsgesetz NIS2UmsuCG
https://www.openkritis.de/it-sicherheitsgesetz/nis2-umsetzung-gesetz-cybersicherheit.html
https://www.openkritis.de/r/OpenKRITIS_NIS2_KRITIS-Dachgesetz_Betreiber.pdf